Urteil zu Amazon Dash-Buttons

Kunden sollen selbst entscheiden, „ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht“. Dieser Aussage widerspricht nach dem Landesgericht nun auch das OLG München, welches nach einer Klage durch die Verbraucherzentrale NRW die Transparenz beim Produktkauf nicht gewährleistet sieht. Online-Shop-Betreiber sollten ihr Angebot zeitnah prüfen und gegebenenfalls anpassen.

Internetkäufe müssen transparent sein

Da der Kunde mit dem Betätigen des Dash Buttons weder über eine Zahlungspflicht, den aktuellen Preis noch die konkreten Produktdaten informiert wird, ist der Button weiterhin nicht rechtskonform. Dies wurde schon
im Urteil des Landesgerichts München am 01.03.2018 festgestellt. Auch wenn Amazon das Urteil kritisch betrachtet und entsprechende Rechtsmittel einlegen will, sind weitere Beschwerden gegen das Dash-Button-Verbot nicht einmal vor dem BGH möglich. Revisionen hat das Münchner Oberlandesgericht ausdrücklich untersagt, wie es die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Seite schreibt.

Online-Shop-Betreiber sollten handeln

Amazon ist demnach weiterhin verpflichtet, den Dash-Button vom Markt zu nehmen. Es bleibt zu klären, inwiefern das Angebot von Amazon zunächst bestehen kann oder die vorläufige Vollstreckbarkeit seitens der Kläger durchgesetzt wird, wie Welt berichtete. Online-Händlern wird daher empfohlen, die entsprechenden Angebote für Dash-Buttons spätestens bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils aus Ihrem Shop zu nehmen.

In Zeiten von Smart Home steigt zudem die Nachfrage nach dem Google Assistant oder Amazons Alexa gegenüber dem Dash-Button-Angebot. Experten gehen davon aus, dass Voice Commerce zukünftig den Dash Button ablösen wird und dieser lediglich eine Übergangsform darstelle.



Quellen:

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-2468?hl=true

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/130306-amazons-dash-button-pruefstand?utm_source=Newsletter&utm_medium=Link&utm_campaign=Daily

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/amazon-dash-button-gericht-sieht-massive-gesetzesverstoesse-13067

https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article186888298/Amazon-Gericht-verbietet-den-Dash-Button-in-Deutschland.html