EU-Richtlinie für Bezahlstandard

Mit der EU-Zahlungsrichtlinie (PSD2 – „Payment Service Directive 2“) tritt das neue EMV 3-D-Secure-2.0-Verfahren ab September 2019 in Kraft, welches vom Branchenverband EMVCo entwickelt wurde. Die drei großen Kreditkartenanbieter Europay International, Mastercard und Visa haben sich zur Verbesserung der Sicherheit beim Onlinekauf zu diesem Verband zusammengeschlossen.

Verbesserungen durch das EMV 3-D-Secure-2.0-Verfahren

Die Vorteile dieses neuen Standards liegen dabei in der Minimierung der Risiken beim Kaufabbruch sowie der Gefahr eines Kartenmissbrauchs. Mit der neuen Richtlinie muss neben Kartendaten wie Kontonummer beim Onlinekauf ebenfalls ein zweites Merkmal wie TAN oder Fingerabdruck eingegeben werden. Doch dank der neuen Authentifizierung entfällt das Merken eines zusätzlich erforderlichen Passwortes für die Nutzer vollständig. Stattdessen wird mit dynamischen Passwörtern gearbeitet, die auf jedem Endgerät funktionieren und darüber hinaus eine Ein-Klick-Bezahlung erlauben. Die biometrische Authentifizierung wird vom neuen Bezahlstandard ebenfalls unterstützt. Unabhängig vom Zahlen per Kreditkarte, für das Verkäufer zusätzlich hohe Gebühren entrichten müssen, können mit der neuen Richtlinie auch neue Zahlungsdienste für mehr Wettbewerb sorgen und entsprechende Kosten gesenkt werden.

Was Onlinehändler ab September 2019 berücksichtigen müssen

Abgesehen von einigen Ausnahmen müssen die Kreditkarten-Herausgeber ab September Online-Zahlungen ablehnen, die ohne die 3-D-Secure-Absicherung erfolgen, da das Sicherheitsprotokoll ab diesem Zeitpunkt verpflichtend ist.

Für einen reibungslosen und frühzeitigen Umstieg sollten sich Onlinehändler rechtzeitig informieren und entsprechende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit ihrem Payment-Service-Provider einleiten. Nur so können Probleme und Kundenbeschwerden vermieden werden, denn laut einer Erhebung von Mastercard haben bisher nur etwa 14 Prozent der europäischen Onlinehändler ihre Systeme auf den neuen Standard umgestellt.